Show whole topic Dec 13, 2006 7:41 pm
beko Offline
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Location: Cresbach


Subject: Lebt Interplay wieder? Anscheinend!
Quote:
Noch generell: Da MAX unter US Copyright fällt, ist wahrscheinlich das deutsche Urheberrecht da nicht anzuwenden, oder? Wenn die Klon-Macher verklagt würden, würde das amerikanische Recht zählen und Gerichtsstandort wäre dann wohl auch USA.
Seit wann interessiert uns Amerika? Interplay hat(te) eine Deutsche Niederlassung und MAX in Deutschland vertrieben. _Wenn_ dich also irgend jemand für den Missbrauch deiner MAX-Kopie belangen will, dann wohl nur zu den lokalen Konditionen und das wäre die Deutsche Gesetzgebung mit Copyright und Urheberrecht.

Wäre ja noch schöner wenn man dich aus Amiland fürs Furzen in der Öffentlichkeit belangen könnte ohne dass du auch nur jemals im Leben in Übersee gewesen bist.

Das beste Beispiel ist der aktuelle Rechtsstreit von allofmp3(?), die in Russland mp3s verticken. Das ist dort ohne Genehmigung des Urhebers in Form von Copyright völlig legal. Dank der Globalisierung ist es absolut kein Problem auch aus Deutschland diese mp3s zu erwerben. Laut der hiesigen Musikindustrie machst du dich damit strafbar - was aber völlig haltloser Unfug ist. Dich kann auch keiner für das Tragen von Kleidung, welche mittels Kinderarbeit (die in Deutschland verboten ist) in Afrika hergestellt wurde, belangen. Vielleicht moralisch nicht korrekt aber definitiv legal.
Bernd Kosmahl
"Sir, we are surrounded!" - "Great - we can attack in any direction."